Rauchmelderpflicht Rheinland/Pfalz
Die Rauchmelderpflicht wurde in Rheinland/Pfalz bereits im Jahr 2003 beschlossen. In der Landesbauordnung (LBauO) von Rheinland/Pfalz wurde unter dem Paragraphen 44 Wohnungen, Absatz 8 die Rauchmelderpflicht wie folgt aufgenommen:
" In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. "
Diese
Regelung gilt für Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten. Für bereits
vorhandene Wohnungen gilt eine Nachrüstpflicht bis zum Juli 2012.
- Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen.
- Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
- Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders muß vorhanden sein.
- Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können.
- Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten durch Einlassöffnungen in die Rauchkammer von nicht mehr als 1,3 mm Durchlass.
Rauch(warn)melder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen. Rauchwarnmelder, die nicht mindestens diese Anforderungen erfüllen, sind nicht normkonform und dürfen nicht mit einem CE-Zeichen unter Bezug auf diese Norm versehen werden.
Crashalarm: 400 Helfer proben auf dem Hahn den Ernstfall
Flughafen Hahn 14.05.2011 - Aus allen Himmelsrichtungen rasen am Samstagmittag kurz nach 14 Uhr Polizei, Feuerwehren Krankenwagen und Unterstützungsfahrzeuge verschiedener Hilfsorganisationen zum Flughafen Hahn. "Ist was passiert?", fragten nicht nur Flugpassagiere besorgt. Zum Glück wurde nur der Ernstfall geprobt - dies jedoch sehr realistisch.

Einer
Passagiermaschine aus Palma, mit 26 Passagieren und vier Besatzungsmitgliedern
bricht bei der Landung das Bugfahrwerk, und die Maschine rutscht über die
Start- und Landebahn hinaus. Der Tower löst um 14.10 Uhr "Crashalarm"
aus. Daraufhin erfolgt die Alarmierung nach dem Einsatzkonzept des
Rhein-Hunsrück-Kreises.
Vom Airport rücken Flughafenfeuerwehr und Rettungskräfte aus, sie sind binnen
Minuten am Unfallort. Es folgen die Feuerwehren aus Sohren-Büchenbeuren,
Kirchberg, Gemünden und Simmern. Gleichzeitig erhalten die Polizeiwachen am
Flughafen und bei der Inspektion in Simmern einen Notruf. Die Rettungsdienste
des Flughafens und die Schnelleinsatzgruppen des Roten Kreuzes von Kirchberg,
Büchenbeuren und Simmern werden alarmiert. Außerdem eilen sechs Geistliche
der Notfallseelsorge zum Unfallort. Insgesamt sind rund 400 Helfer an der
Übung beteiligt.
Quelle: www.rhein-zeitung.de/regionales/hunsrueck_artikel,-Crashalarm-400-Helfer-proben-auf-dem-Hahn-den-Enstfall-_arid,248730.html
Neue Autos für Katastrophenschutz

Landrat Bertram Fleck übergab am Rande einer Kreisausschusssitzung in Simmern die neuen Fahrzeuge ihrer Bestimmung. Werner Dupuis
Insgesamt acht neue Einsatzfahrzeuge im Rahmen des Katastrophenschutzes hat der Rhein-Hunsrück-Kreis in den vergangenen 18 Monaten beschafft. Kostenpunkt: rund 725 000 Euro. Davon muss der Kreis selbst 427 000 Euro berappen. Die neuen Wagen wurden jetzt den Mitgliedern des Kreisausschusses durch Landrat Bertram Fleck am Rande einer Sitzung in Simmern präsentiert. Sie werden an Standorten im gesamten Kreisgebiet stationiert. So erhalten die DRK Ortsvereine Emmelshausen, Kirchberg, Oberwesel und Simmern jeweils einen Notfall-Krankentransporter. Bei der Feuerwehr Buch-Mörz wird ein Mehrzwecktransportfahrzeug stationiert, neue Mannschaftstransporter erhalten die Bopparder DLRG, das DRK Rheinböllen sowie die Simmerner Malteser.
Quelle: http://www.rhein-zeitung.de/regionales/hunsrueck_artikel,-Neue-Autos-fuer-Katastrophenschutz-_arid,246316.html
R+V Versicherung unterstützt Freiwillige Feuerwehren:
