(1) Der Verein hat die Aufgabe, das Feuerwehrwesen nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz von Rheinland-Pfalz in
der jeweils geltenten Fassung zu fördern.
(2) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) ideelle und materielle Unterstützung des Feuerwehrwesens in der Gemeinde,
b) Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesonderer der Mitglieder der Jugendfeuerwehr, der Mitglieder der Einsatzabteilung, der Mitglieder der Alters-
und Ehrenabteilung,
c) Beratung in Fragen des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes,
d) Öffentlichkeitsarbeit.
(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils
geltenden Fassung.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
(6) Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
(7) Der Verein verhält sich in religiösen, parteipolitischen und tarifrechtlichen Fragen neutral.
Aktuelle Besetzung des Vorstandes:
1.Vorsitzender: Kai Vollmer
2.Vorsitzender: Fabian Huth
Kassierer: Philipp Kremer
Schriftführer: Julian Frey
1.Beisitzer: Frank Kochhan
2.Beisitzer: Jürgen Hummes
3.Beisitzer: Martin Kremer