Informationen zum Schutz vor Waldbränden:
Das Forstamt weist zur Vermeidung von Waldbränden auf folgende Verhaltensregeln hin:
Oftmals nur lokale und kleine Regenschauer sowie die grüne Vegetation täuschen über die Waldbrandgefahr hinweg. Täglich ändert sich jedoch das Risiko, je nach aktueller und lokaler Witterung. Spätestens bei Gefahrenstufe 4 bis 5 sind Waldbesucher zu höchster Disziplin im Umgang mit offenem Feuer aufgerufen. Im Extremfall kann auch eine einfache Glasscherbe einen Brand auslösen.
Tagesaktuelle Prognosen veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst unter: Waldbrandgefahrenindex
Quelle: https://www.wald-rlp.de/de/forstamt-rheinhessen/wir/informationen-des-forstamtes/waldbrandgefahr/
Was tun, wenn’s brennt?
Das richtige Verhalten im Brandfall zu kennen, kann überlebenswichtig sein...
Ein Brand ist ein schlimmes Erlebnis. Es ist schwer, dabei einen kühlen Kopf zu bewahren. Wissen Sie, wie man sich richtig verhält, um sich und andere in Sicherheit zu bringen? Auf folgender Seite finden Sie alle Informationen, um bei einem Brand zu überleben: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/120sek
„Dank an Einsatzkräfte und deren Arbeitgeber“
DFV-Präsident Hartmut Ziebs lobt Engagement der Feuerwehrangehörigen:
Berlin – „Wir bitten alle Arbeitgeber um Verständnis, wenn ehrenamtliche Feuerwehrangehörige durch das erhöhte Einsatzaufkommen nicht ihrer regulären Tätigkeit nachgehen können“, appelliert Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), vor dem Hintergrund der wetterbedingten Einsätze der vergangenen und kommenden Tage. Ziebs dankt allen Einsatzkräften für ihr Engagement. „Nur durch die flächendeckende Verbreitung der Feuerwehren ist es möglich, den Bürgerinnen und Bürgern schnell Hilfe zu leisten – teils auch durch die Aktivierung überörtlicher Hilfskontingente!“ Der Feuerwehrexperte gibt zehn Tipps zu Starkregenereignissen und Gewittern:
Weitere Hinweise zum Selbstschutz bei Starkregen und Sturzfluten gibt es auch beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter: https://www.bbk.bund.de
Unsere Tipps zur Weihnachtszeit:
Wichtiger Hinweis für den Notfall:
Wenn ein Brand entdeckt wird, gibt es zwei Möglichkeiten der Alarmierung:
1. Per Telefon über Direktwahl 112. Hier laufen Sie bei der für uns zuständigen integrierten Leitstelle in Bad-Kreuznach auf. Meldeschema: Wer-Wo-Was und warten auf Nachfragen. Die Leitstelle alarmiert dann die zuständige Feuerwehr nach dem Alarmplan der VG Kastellaun. Für die Ortsgemeinde Buch und Mörz sind dies, je nach Einsatz, die Feuerwehren aus Buch, Kastellaun und Mastershausen.
2. Per Sirene über den handbetätigten Druckknopfmelder am Gemeindehaus rechts neben dem Garagentor des Gemeindearbeiters.
Was ist bei Stromausfall…?
Bei einem Stromausfall, der länger als eine halbe Stunde andauert, wird das Feuerwehrhaus durch Feuerwehrangehörige besetzt. Hier besteht die Möglichkeit der Notstromversorgung. Bei Ausfall des Telefons können Notrufe, zum Beispiel für einen benötigten Arzt, über den Funk der Feuerwehr abgesetzt werden. Auch bei anderen dringenden Anliegen, wie zum Beispiel dem Erwärmen einer Babyflasche, können Sie sich an uns wenden.
Rauchmelderpflicht Rheinland/Pfalz
Die Rauchmelderpflicht wurde in Rheinland/Pfalz bereits im Jahr 2003 beschlossen. In der Landesbauordnung (LBauO) von Rheinland/Pfalz wurde unter dem Paragraphen 44 Wohnungen, Absatz 8 die Rauchmelderpflicht wie folgt aufgenommen:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. "
Die Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauch(warn)melder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt:
Rauch(warn)melder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen. Rauchwarnmelder, die nicht mindestens diese Anforderungen erfüllen, sind nicht normkonform und dürfen nicht mit einem CE-Zeichen unter Bezug auf diese Norm versehen werden.
Diese Regelung gilt für Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten.
Für bereits vorhandene Wohnungen gilt eine Nachrüstpflicht bis zum Juli 2012.