Freiwillige Feuerwehr Buch-Mörz
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Informationen zum Schutz vor Waldbränden:

Das Forstamt weist zur Vermeidung von Waldbränden auf folgende Verhaltensregeln hin:

  • Rauchen im Wald ist gemäß Landeswaldgesetz ganzjährig strengstens verboten, machen Sie Raucherinnen und Raucher höflich darauf aufmerksam.
  • Grillen und Anlegen offener Feuer ist im Wald und in Waldesnähe verboten. Bitte ausschließlich offizielle Grillplätze benutzen und größte Vorsicht wegen Funkenflug walten lassen. Eine besondere Gefahr geht von flexiblen Einmalgrills aus.
  • Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze. Trockene Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren unter den Autos entzünden.
  • Halten Sie alle Zufahrten zu Wäldern und die Waldwege für die Rettungsfahrzeuge vollständig frei.
  • Jede, auch kleinere Rauchentwicklungen außerhalb der Siedlungsgebiete bitte unter Notruf 112 (Feuerwehr) oder 110 (Polizei) melden. Die Angabe der im Wald an Wegkreuzungen beschilderten Rettungspunkte (grüne Tafeln mit weißem Kreuz und einer Nummer) erleichtert die rasche Bekämpfung.

Oftmals nur lokale und kleine Regenschauer sowie die grüne Vegetation täuschen über die Waldbrandgefahr hinweg. Täglich ändert sich jedoch das Risiko, je nach aktueller und lokaler Witterung. Spätestens bei Gefahrenstufe 4 bis 5 sind Waldbesucher zu höchster Disziplin im Umgang mit offenem Feuer aufgerufen. Im Extremfall kann auch eine einfache Glasscherbe einen Brand auslösen.

 

Tagesaktuelle Prognosen veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst unter: Waldbrandgefahrenindex

Quelle: https://www.wald-rlp.de/de/forstamt-rheinhessen/wir/informationen-des-forstamtes/waldbrandgefahr/


Was tun, wenn’s brennt?

 

Das richtige Verhalten im Brandfall zu kennen, kann überlebenswichtig sein...

Ein Brand ist ein schlimmes Erlebnis. Es ist schwer, dabei einen kühlen Kopf zu bewahren. Wissen Sie, wie man sich richtig verhält, um sich und andere in Sicherheit zu bringen? Auf folgender Seite finden Sie alle Informationen, um bei einem Brand zu überleben: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/120sek


Imagefilm "Was macht eigentlich die Feuerwehr?"

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„Dank an Einsatzkräfte und deren Arbeitgeber“

DFV-Präsident Hartmut Ziebs lobt Engagement der Feuerwehrangehörigen:

Berlin – „Wir bitten alle Arbeitgeber um Verständnis, wenn ehrenamtliche Feuerwehrangehörige durch das erhöhte Einsatzaufkommen nicht ihrer regulären Tätigkeit nachgehen können“, appelliert Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), vor dem Hintergrund der wetterbedingten Einsätze der vergangenen und kommenden Tage. Ziebs dankt allen Einsatzkräften für ihr Engagement. „Nur durch die flächendeckende Verbreitung der Feuerwehren ist es möglich, den Bürgerinnen und Bürgern schnell Hilfe zu leisten – teils auch durch die Aktivierung überörtlicher Hilfskontingente!“ Der Feuerwehrexperte gibt zehn Tipps zu Starkregenereignissen und Gewittern:

  1. Entfernen Sie Fahrzeuge aus Uferbereichen; parken Sie vorausschauend und sicher.
  2. Wassersportler und Schwimmer müssen bei Unwetter umgehend das Wasser verlassen.
  3. Betreten Sie keine vermeintlich ausgetrockneten Bach- und Flussläufe – bei Starkregen herrscht hier Lebensgefahr!
  4. Sichern Sie Ihr Gebäude – achten Sie vor allem auf möglicherweise bereits vorhandene Beschädigungen der vergangenen Tage. Schwachstellen können lose Ziegel, Schornsteine oder Dachrinnen sein.
  5. Sichern Sie Gegenstände auf Balkonen und Terrassen.
  6. Achten Sie darauf, dass Rückschlagventile im Keller funktionsfähig sind.
  7. Schützen Sie Keller und Niedergänge rechtzeitig vor eindringendem Wasser, wenn Überflutungsgefahr besteht.
  8. Verlassen Sie während des Unwetters das Haus möglichst nicht.
  9. Meiden Sie Wälder und Alleen – nicht nur während, sondern auch nach einem Unwetter. Instabile Bäume und herabfallende Äste gefährden Sie auch später noch.
  10. Melden Sie Unfälle und Brände sofort unter der europaweiten Notrufnummer 112. Bitte halten Sie die Notrufleitungen während eines Gewitters für Notfälle frei und melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Unwetters.

Weitere Hinweise zum Selbstschutz bei Starkregen und Sturzfluten gibt es auch beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter: https://www.bbk.bund.de

 


Unsere Tipps zur Weihnachtszeit:


  • Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.

  • Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder (und auch Haustiere) nicht gelangen können.

  • Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind! Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!

  • Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.

  • In Haushalten mit Kindern sollten vor allem am Weihnachtsbaum elektrische Kerzen verwendet werden. Diese sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.

  • Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden.

  • Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher) bereit.

  • Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.

  • Rauchmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die kleinen Lebensretter gibt es günstig im Fachhandel – übrigens passen sie perfekt als Geschenk auf den Gabentisch!



Wichtiger Hinweis für den Notfall:

 

Wenn ein Brand entdeckt wird, gibt es zwei Möglichkeiten der Alarmierung:

 

1. Per Telefon über Direktwahl 112. Hier laufen Sie bei der für uns zuständigen integrierten Leitstelle in Bad-Kreuznach auf. Meldeschema: Wer-Wo-Was und warten auf Nachfragen. Die Leitstelle alarmiert dann die zuständige Feuerwehr nach dem Alarmplan der VG Kastellaun. Für die Ortsgemeinde Buch und Mörz sind dies, je nach Einsatz, die Feuerwehren aus Buch, Kastellaun und Mastershausen.

 

2. Per Sirene über den handbetätigten Druckknopfmelder am Gemeindehaus rechts neben dem Garagentor des Gemeindearbeiters.


Was ist bei Stromausfall…?

 

Bei einem Stromausfall, der länger als eine halbe Stunde andauert, wird das Feuerwehrhaus durch Feuerwehrangehörige besetzt. Hier besteht die Möglichkeit der Notstromversorgung. Bei Ausfall des Telefons können Notrufe, zum Beispiel für einen benötigten Arzt, über den Funk der Feuerwehr abgesetzt werden. Auch bei anderen dringenden Anliegen, wie zum Beispiel dem Erwärmen einer Babyflasche, können Sie sich an uns wenden.


Rauchmelderpflicht Rheinland/Pfalz

 

Die Rauchmelderpflicht wurde in Rheinland/Pfalz bereits im Jahr 2003 beschlossen. In der Landesbauordnung (LBauO) von Rheinland/Pfalz wurde unter dem Paragraphen 44 Wohnungen, Absatz 8 die Rauchmelderpflicht wie folgt aufgenommen:

 

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. "

Die Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauch(warn)melder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt:

 

  • Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen.
  • Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
  • Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders muß vorhanden sein.
  • Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können.
  • Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten durch Einlassöffnungen in die Rauchkammer von nicht mehr als 1,3 mm Durchlass.

 

Rauch(warn)melder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen. Rauchwarnmelder, die nicht mindestens diese Anforderungen erfüllen, sind nicht normkonform und dürfen nicht mit einem CE-Zeichen unter Bezug auf diese Norm versehen werden.

 

Diese Regelung gilt für Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten.

 

Für bereits vorhandene Wohnungen gilt eine Nachrüstpflicht bis zum Juli 2012.

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